Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Unternehmens Danielson s.r.o. gültig ab 20.10.2023
1. Gegenstand und Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
1.1 Diese Geschäftsbedingungen (im Folgenden „Geschäftsbedingungen“) regeln die Rechte und Pflichten der Firma Danielson s.r.o., ID 27430529, mit Sitz in Bucharova 2657/12, Stodůlky, 158 00 Prag 5, eingetragen im Handelsregister des Stadtgerichts in Prag, Abteilung C, Einlage 112300 (im Folgenden „Danielson“) und ihrer Kunden sowie das Verfahren zum Abschluss eines Vertrags mit einem Kunden.
1.2 Gemäß den Bestimmungen des § 1751 des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg. Bürgerliches Gesetzbuch in der geltenden Fassung (im Folgenden als „Bürgerliches Gesetzbuch“ bezeichnet) sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Teil des Inhalts der von Danielson mit dem Kunden geschlossenen Verträge, und der Kunde hatte die Möglichkeit, sich vor dem Vertragsabschluss mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vertraut zu machen, entweder auf der Website von Danielson unter http://www.danielson.cz/de (im Folgenden als „Online-Shop“ oder „Website“ bezeichnet) oder indem er sie zusammen mit dem Angebot (Angebotsschreiben) von Danielson erhalten hat. Der Inhalt des Vertrages besteht aus dem vom Kunden angenommenen Angebot von Danielson (oder der vom Kunden über den Online-Shop aufgegebenen und von Danielson angenommenen Bestellung) und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wenn Danielson mit dem Kunden einen Rahmenvertrag abgeschlossen hat, sind die Bestimmungen des Rahmenvertrages auch Inhalt des konkreten Kauf- oder Werkvertrages.
1.3 Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen und den Bestimmungen des Kaufvertrags oder des Werkvertrags sind die Bestimmungen des Kaufvertrags oder des Werkvertrags maßgebend. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen und den Bestimmungen des Rahmenvertrags haben die Bestimmungen des Rahmenvertrags Vorrang. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen des Rahmenvertrags und den Bestimmungen eines bestimmten Kauf- oder Werkvertrags haben die Bestimmungen des bestimmten Kauf- oder Werkvertrags Vorrang.
1.4 Bei dem Kunden kann es sich um eine juristische oder natürliche Person handeln, die im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit oder im Rahmen ihres freien Berufs handelt und mit der Danielson einen Vertrag über die Lieferung von Textilien nach Maß (Kaufvertrag; der Kunde ist der Käufer) oder über das Bedrucken, Besticken, Sublimieren oder Aufbringen von Drucken auf Textilien des Kunden (Werkvertrag; der Kunde ist der Auftraggeber) abschließt. Um Zweifel auszuschließen, gilt nur derjenige als Kunde, der sich gegenüber Danielson mit seiner Identifikationsnummer identifiziert.
2. Vertragsabschluss
2.1 Der Vertrag zwischen Danielson und dem Kunden kommt zustande, wenn die Annahme des Angebots von Danielson (Angebotsschreiben) durch den Kunden an Danielson zugestellt wird. Gibt der Kunde eine Bestellung über den Online-Shop von Danielson auf, kommt der Vertrag zustande, wenn Danielson die Annahme dieser Bestellung dem Kunden (per E-Mail) übermittelt, wobei mit der Annahme der Bestellung nicht die automatisch generierte Bestätigung des Online-Shops gemeint ist, dass die Bestellung durch den Kunden aufgegeben wurde, die durch eine von Danielson erstellte Preiskalkulation ergänzt werden kann.
2.2 Der Kunde kann sich persönlich, per E-Mail oder auf dem Postweg mit Danielson in Verbindung setzen, um eine Anfrage zur Einreichung eines Angebots (Angebotsblatt) zu stellen. Die Anfrage sollte insbesondere enthalten:
a) Kontaktdaten des Kunden (Vor- und Nachname oder Firmenname, ID-Nummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, eingetragener Firmensitz, Telefonkontakt, E-Mail und die Information, ob das Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig ist);
b) grafische Unterlagen;
c) das erforderliche Datum der Fertigstellung;
d) Art der Verpackung;
e) das Volumen des Auftrags;
f) bei der Bestellung von Ware: Größe, Anzahl, Farbe;
g) Art des Warentransports;
h) die bevorzugte Methode für die Übermittlung des Angebots und die Art und Weise, wie der Kunde die Angebotsannahme bestätigen wird (per E-Mail oder per Post).
2.3 Grafische Unterlagen können geliefert werden
a) in elektronischer Form zur Verwendung mit Photoshop, Adobe Illustrator, Corel Draw 12 oder einer anderen von Danielson akzeptierten Form;
b) wie ein T-Shirt-Muster;
c) auf Papier gedruckt.
2.4 Für den Fall, dass Danielson vom Kunden Dokumente (“ Unterlagen “) im Zusammenhang mit dem Vertrag zur Verfügung gestellt werden, vereinbaren die Parteien Folgendes. Für den Fall, dass zu irgendeinem Zeitpunkt ein Dritter Rechte gegen Danielson im Zusammenhang mit den Unterlagen geltend macht, verpflichtet sich der Kunde, Danielson unverzüglich alle Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen, die für eine erfolgreiche Auseinandersetzung mit dem Dritten erforderlich sind. Für den Fall, dass ein solcher Dritter behauptet, dass durch die Nutzung der Dokumentation seine Rechte, insbesondere Urheber- oder Markenschutzrechte, verletzt worden sind oder unlauterer Wettbewerb stattgefunden hat, verpflichtet sich der Kunde, Danielson unverzüglich alle im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung mit diesem Dritten entstandenen adäquaten Kosten zu erstatten. Für den Fall, dass Danielson im Zusammenhang mit den Unterlagen ein Schaden entsteht (einschließlich öffentlich-rechtlicher Strafen und Danielsons Kosten und Auslagen im Zusammenhang mit einer solchen Verletzung), wird der Kunde Danielson innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Eintritt des Schadens für diesen Schaden entschädigen.
2.5 Wenn die in der Anfrage des Kunden enthaltenen Informationen für die Bearbeitung des Angebots ausreichen, sendet Danielson dem Kunden das Angebot per E-Mail oder auf dem Postweg zu, je nach der bevorzugten Methode für den Versand des Angebots. Das Angebot enthält einen Hinweis darauf, dass der Vertrag den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegt. Danielson ist an das Angebot für einen Zeitraum von vierzehn Tagen ab dem Datum des Versands an den Kunden gebunden, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist.
2.6 Wenn der Kunde mit dem Angebot einverstanden ist, schickt er seine Annahme per E-Mail oder Post an Danielson. Mit der Zustellung der Annahme an Danielson kommt der Vertrag gemäß Artikel 2.1 der vorliegenden Bedingungen zum Abschluss.
2.7 Wenn die Annahme des Angebots bis 11:00 Uhr an einem Werktag bei Danielson eingeht, wird die Bestellung noch am selben Tag in das Informationssystem von Danielson („Informationssystem“) eingegeben. Geht die Annahme des Angebots nach 11:00 Uhr an einem Geschäftstag oder an einem Nicht-Geschäftstag bei Danielson ein, wird der Auftrag spätestens am nächsten Geschäftstag in das Informationssystem eingegeben. Der Kunde wird durch eine automatisch generierte E-Mail über die Aufnahme der Bestellung in das Informationssystem benachrichtigt.
2.8 Danielson betreibt einen Online-Shop. Ein Kunde, der ein Danielson-Benutzerkonto eingerichtet hat, kann über den Online-Shop Ware bestellen. Wird eine Bestellung über den Online-Shop aufgegeben, kommt ein Vertrag gemäß Artikel 2.1 dieser Bedingungen zustande.
3. Lieferfrist
3.1 Die Frist für die Lieferung von Textilien nach Maß bzw. für das Bedrucken, Besticken, Sublimieren oder Aufbringen von Drucken auf Textilien des Kunden (nachfolgend „Lieferzeit“ genannt) ist im Angebot von Danielson enthalten, d.h. im Vertrag vereinbart.
3.2 Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn innerhalb dieser Frist
a) die Ware zur Abholung durch den Kunden in den Geschäftsräumen von Danielson in Plzeňská 2155, Žatec 438 01 oder in Nad Porubkou 2343, 708 00 Ostrava-Poruba, nach Vereinbarung mit dem Kunden bereitsteht;
b) die Ware an einem vom Kunden bestimmten Ort an den Kunden geliefert wird, oder wenn die Ware aufgrund mangelnder Mitwirkung des Kunden nicht an diesem Ort an den Kunden geliefert werden kann, wenn die Ware von Danielson transportiert wird;
c) die Ware zur Transportierung übergeben wird, wenn der Transport durch einen externen Transportdienstleister durchgeführt wird.
3.3 Das Unternehmen Danielson ist nicht mehr an die Verpflichtung zur Einhaltung der Lieferfrist (zur Ausführung des Auftrags innerhalb der Lieferfrist) gebunden, wenn:
a) der Kunde die Kaution nicht innerhalb der festgelegten Frist bezahlt;
b) der Kunde sich nicht innerhalb der in Absatz 6.3 dieser Bedingungen genannten Frist zu der Korrektur äußert;
c) der Kunde sich nicht innerhalb der in Absatz 6.8 dieser Bedingungen genannten Frist zu dem Musterprodukt äußert;
d) der Kunde die Ware für das Werk nicht fristgerecht geliefert hat (z. B. die Ware für die Veredelung nicht geliefert hat);
e) der Kunde die für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen nicht innerhalb der angegebenen Frist geliefert hat;
f) der Kunde es versäumt hat, Danielson die für die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen erforderliche sonstige Unterstützung zu gewähren;
g) der Kunde mit der Zahlung einer jeglichen finanziellen Verpflichtung gegenüber Danielson in Verzug ist;
h) ein haftungsausschließender Umstand im Sinne von § 2913 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vorliegt;
i) die für die Erfüllung des Vertrages erforderlichen Waren sind auf dem Markt nicht verfügbar;
j) in anderen Fällen, wie in diesen Bedingungen festgelegt; und die neue Lieferfrist, deren Dauer Danielson dem Kunden mitteilt, beginnt mit der Beseitigung des betroffenen Hindernisses.
3.4 Danielson ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich darüber zu informieren, dass ein Umstand eingetreten ist, der die Haftung gemäß Absatz 3.3(h) dieser Bedingungen ausschließt, oder dass die zur Erfüllung des Auftrags gemäß Absatz 3.3(i) dieser Bedingungen erforderlichen Waren auf dem Markt nicht verfügbar sind.
3.5 Danielson hat immer das Recht auf Teilerfüllung des Vertrags.
4. Preis
4.1 Der Preis für die Lieferung von Textilien nach Maß oder das Bedrucken, Besticken, Sublimieren oder Aufbringen von Drucken auf Textilien des Kunden (im Folgenden „Kaufpreis“ genannt) kann bestimmt werden durch
a) auf Grundlage der aktuellen Danielson-Preisliste;
b) auf Grundlage des Inhalts der Rahmenvereinbarung;
c) durch besondere Vereinbarung zwischen Danielson und dem Kunden.
4.2 Der Kaufpreis wird im Angebot von dem Unternehmen Danielson an den Kunden angegeben, d.h. im Vertrag vereinbart, und beinhaltet nicht die folgenden Kosten
a) die Kosten für die Verpackung der Ware; die Kosten für die Verpackung der Ware werden durch die spezifischen Verpackungsanforderungen des Kunden bestimmt und der Betrag wird mit dem Kunden zusammen mit der Vereinbarung über die Art der Verpackung der Ware vereinbart;
b) die Kosten für den Korrekturabzug der gelieferten grafischen Entwürfe und die Bearbeitung der vom Kunden gelieferten grafischen Unterlagen;
c) die Kosten für den Transport der Ware an den Kunden, sofern in diesen Bedingungen nicht anders angegeben.
4.3 Der Kaufpreis versteht sich zuzüglich der Mehrwertsteuer in der am Tag des steuerbaren Umsatzes gesetzlich festgelegten Höhe, sofern nichts anderes vereinbart ist.
5. Fälligkeit
5.1 Von Danielson ausgestellte Steuerbelege sind vierzehn (14) Tage nach dem Ausstellungsdatum fällig. Von Danielson ausgestellte Vorschussrechnungen sind drei (3) Tage nach dem Ausstellungsdatum fällig. Der Kunde kann eine Änderung des Fälligkeitsdatums beantragen, indem er eine E-Mail an „info@danielson.cz“ schickt. Danielson ist nicht verpflichtet, der Aufforderung nachzukommen.
5.2 Der Kaufpreis und die damit verbundenen Kosten können wie folgt gezahlt werden
a) Bar;
b) per Banküberweisung;
5.3 Bei Neukunden verlangt das Unternehmen Danielson vor Beginn des Drucks, der Bestickung, der Sublimation oder des Druckauftrags die Überweisung einer Anzahlung. Die Höhe der Anzahlung wird im Vertrag festgelegt.
5.4 Nach ordnungsgemäßer Zahlung des Kaufpreises und der damit verbundenen Kosten, falls vorhanden, für drei Bestellungen, kann das Unternehmen Danielson mit dem Kunden die Zahlung des Preises und der Kosten bei Erhalt der Ware für weitere Bestellungen vereinbaren. Der Kunde muss diese Option per E-Mail an info@danielson.cz beantragen und das Unternehmen Danielson muss den Kunden nicht weiter über diese Option informieren. Der Kunde hat keinen automatischen Anspruch auf diese Option, und Danielson kann den Antrag des Kunden ohne Angabe von Gründen ablehnen.
5.5 Ist der Kunde mit der Zahlung des Preises oder der damit verbundenen Kosten in Verzug, so hat er dem Unternehmen Danielson eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,1 % des geschuldeten Betrags für jeden Verzugstag zu zahlen. Das Recht auf Schadensersatz und Verzugszinsen bleibt davon unberührt. Die Vertragsstrafe wird immer am letzten Tag der jeweiligen Kalenderwoche fällig, in der der Kunde auch nur teilweise mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug ist.
5.6 Das Eigentumsrecht an der Ware geht erst nach Zahlung des vollen Kaufpreises und der damit verbundenen Kosten auf den Kunden über.
5.7 Dem Kunden ist es nicht gestattet, seine Forderung einseitig mit der Forderung von dem Unternehmen Danielson zu verrechnen oder seine Forderung gegenüber dem Unternehmen Danielson an einen Dritten abzutreten.
5.8 Ist der Kunde mit der Zahlung des Kaufpreises oder der damit zusammenhängenden Kosten länger als zehn Tage ab Fälligkeit des Steuerbelegs oder der Vorausrechnung in Verzug, ist das Unternehmen Danielson berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
5.9 Im Falle des Verzugs des Kunden mit der Zahlung einer Geldverpflichtung gegenüber dem Unternehmen Danielson ist das Unternehmen Danielson berechtigt, jede Leistung des Kunden auszusetzen, bis alle Verpflichtungen des Kunden gegenüber dem Unternehmen Danielson beglichen sind. Eine solche Aussetzung der Leistung gilt nicht als Vertragsbruch seitens des Unternehmens Danielson.
6. Korrekturabzug und Musterprodukt
6.1 Unter Korrekturabzug versteht man den grafischen Entwurf der Durchführung des Drucks, der Bestickung, der Sublimation oder der Form der Maßanfertigung, der die Größe, die Farbe und die Art der Technologie (Druck, Bestickung oder Sublimation) umfasst. Der Korrekturabzug kann dem Unternehmen Danielson vom Kunden zur Verfügung gestellt werden oder von dem Unternehmen Danielson erstellt werden. Wenn der Kunde nicht spätestens bei der Annahme des Angebots angibt, dass er den Korrekturabzug liefern wird, erstellt das Unternehmen Danielson den Korrekturabzug; dies gilt nicht, wenn das Unternehmen Danielson und der Kunde etwas anderes vereinbaren. Das Unternehmen Danielson hat Anspruch auf ein Honorar für die Erstellung des Korrekturabzuges, dessen Höhe zwischen dem Unternehmen Danielson und dem Kunden vereinbart wird.
6.2 Wird der Korrekturabzug von dem Unternehmen Danielson erstellt, wird er dem Kunden innerhalb von 24 Stunden nach der Eintragung des Auftrags in das Informationssystem von dem Unternehmen Danielson und der Bereitstellung aller für den Korrekturabzug erforderlichen Daten durch den Kunden per E-Mail zugesandt, einschließlich der für den Korrekturabzug eventuell erforderlichen Muster.
6.3 Der Kunde ist verpflichtet, sich innerhalb von 24 Stunden nach dem Erhalt zum Korrekturabzug zu äußern. Ohne die Zustimmung des Kunden zur Korrektur ist es nicht möglich, mit der Ausführung des Auftrags durch die Gesellschaft Danielson fortzufahren (insbesondere Druck, Bestickung, Sublimation oder Aufbringung von Drucken auf Textilien). Stimmt der Auftraggeber dem Korrekturabzug nicht innerhalb der im ersten Satz genannten Frist zu, erlischt sein Anspruch auf Ausführung des Auftrags innerhalb der angegebenen Lieferfrist.
6.4 Wenn der Kunde Einwände gegen den ersten Korrekturabzug hat und die von dem Unternehmen Danielson an den Kunden gesendete nachfolgende (zweite) Korrektur bereits vom Kunden genehmigt wird, verlängert sich die Lieferfrist um die Zeit vom Ablauf der Frist zur Stellungnahme zur ersten Korrektur bis zur Genehmigung der Korrektur durch den Kunden. Hat der Kunde Einwände gegen den ersten Korrekturabzug und gegen den zweiten Korrekturabzug, so erlischt sein Recht, den Auftrag innerhalb der Lieferfrist ausführen zu lassen. Das Unternehmen Danielson wird mit dem Kunden eine neue Lieferfrist vereinbaren, je nachdem, wann der Kunde dem Korrekturabzug zustimmt.
6.5 Nach dem Korrekturlesen kann ein Musterprodukt hergestellt werden. Das Musterprodukt wird hergestellt, wenn es das Unternehmen Danielson und der Kunde vereinbaren. Unter Vorbereitung des gemusterten Produkts versteht man das Bedrucken, Besticken, Sublimieren oder Aufbringen von Drucken auf mindestens drei Textilstücke.
6.6 Im Falle der Zusendung eines Musters von einem Stück des Produkts durch einen Versanddienstleister wird der Kunde per E-Mail über die Übergabe des Musters an den Versanddienstleister benachrichtigt.
7. Ort der Warenanlieferung
7.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware (maßgeschneiderte Textilien oder Fertigwaren) in den Räumlichkeiten von Danielson in Plzeňská 2155, 438 01 Žatec oder Nad Porubkou 2343, 708 00 Ostrava-Poruba entgegenzunehmen, sofern nicht anders vereinbart. Der Kunde ist verpflichtet, den Erhalt der Ware schriftlich zu bestätigen, in der Regel durch Unterzeichnung und Stempelung des Lieferscheins, sofern ein Stempel vom Kunden verwendet wird.
7.2 Nach Absprache mit dem Kunden kann die Ware dem Kunden durch einen Transportdienst (Danielson Transport, DPD, GLS, UPS, PPL, Tschechische Post) zugestellt werden, der vom Kunden gemäß der gültigen Preisliste des Transportunternehmens bezahlt wird. Jeder Warenkarton ist mit einem Identifikationsetikett versehen, anhand dessen man den Inhalt der Sendung überprüfen kann. Detaillierte Informationen über die Sendung sind auf dem Lieferschein angegeben.
7.3 Soweit gesetzlich nicht anders vorgesehen, ist der Kunde verpflichtet, die Ware zu übernehmen. Der Kunde ist verpflichtet, den Empfang der Ware zu bestätigen.
7.4 Der Kunde ist verpflichtet, die Vollständigkeit und Unversehrtheit der Sendung bei Erhalt der Ware zu überprüfen. Im Falle von Unstimmigkeiten ist der Kunde verpflichtet, mit dem Fahrer des Transportunternehmens ein Schadensprotokoll zu erstellen und das eingescannte Protokoll spätestens am nächsten Tag an den zuständigen Auftragsmanager der Firma Danielson s.r.o. zu senden. Im Falle, dass der Fahrer weggefahren ist, ohne den Auftrag ordnungsgemäß zu übergeben, ist der Kunde verpflichtet, sich unverzüglich mit dem Transportdienst in Verbindung zu setzen und eventuelle Mängel zu beheben.
8. Gefahr von Sachbeschädigung
8.1 Das Risiko einer Beschädigung der Ware geht auf den Kunden über.
a) durch Entgegennahme der Ware durch den Kunden in den Räumlichkeiten von Danielson in Plzeňská 2155, 438 01 Žatec oder Nad Porubkou 2343, 708 00 Ostrava-Poruba;
b) durch Entgegennahme der Ware durch den Kunden an einem vom Kunden bestimmten Ort, wenn die Ware von Danielson transportiert wird;
c) durch Übergabe der Ware zum Transport, wenn der Transport von einem externen Transportdienstleister durchgeführt wird.
8.2 Ist der Kunde mit der Entgegennahme der Ware in Verzug, so geht die Gefahr eines Schadens an der Ware in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser mit der Entgegennahme der Ware in Verzug gerät.
8.3 Bei einem Werkvertrag trägt der Auftraggeber gemäß § 2598 Abs. 1 BGB die Gefahr der Beschädigung der von ihm zur Ausführung des Werkes beschafften Sachen und bleibt deren Eigentümer, bis sie zum Gegenstand des Werkes werden. Die vom Kunden für die Ausführung des Werks zur Verfügung gestellten Textilien bleiben jederzeit Eigentum des Kunden und der Kunde trägt jederzeit das Risiko einer Beschädigung dieser Textilien. Die Verpflichtung von dem Unternehmen Danielson zur Ausführung des Werkes ist erfüllt:
a) durch Entgegennahme der Ware durch den Kunden in den Räumlichkeiten von Danielson in Plzeňská 2155, 438 01 Žatec oder Nad Porubkou 2343, 708 00 Ostrava-Poruba;
b) durch Abholung der Ware durch den Kunden an einem vom Kunden bestimmten Ort, wenn die Ware von dem Unternehmen Danielson transportiert wird;
c) durch die Übergabe der Ware zum Transport, wenn dieser von einem Transportdienst durchgeführt wird;
d) zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde mit der Entgegennahme der Ware in Verzug gerät.
8.4 Der Kunde ist verpflichtet, nach der Übernahme der Ware die Anweisungen des Herstellers zur Behandlung der Textilien (Waschen, Bügeln usw.) zu befolgen. Der Kunde ist verpflichtet, die Personen, denen die Ware übergeben wird, über die Verpflichtung zur Befolgung der Anweisungen des Herstellers für den Umgang mit den Textilien zu unterrichten.
9. Maßtoleranzen, Mengenabweichungen und Farbabweichungen
9.1 Bei der Lieferung von Textilien nach Maß (Kaufvertrag) bzw. beim Bedrucken oder Aufbringen von Drucken auf Kundentextilien (Werkvertrag) müssen Schrumpfung und Verformung des verwendeten Textilmaterials und der verwendeten Drucktechnologie innerhalb von +/- 5% in der X- und Y-Achse berücksichtigt werden. Abweichungen innerhalb der in Satz 1 genannten Spanne stellen keine Verletzung der Verpflichtung des Unternehmens Danielson dar.
9.2 Bei einem Werkvertrag (Bedrucken, Besticken, Sublimieren oder Aufbringen von Drucken auf Textilien des Kunden) wird aus technischen Gründen in Kauf genommen, dass ein Teil der vom Kunden zur Ausführung des Werkes übergebenen Textilien während der Ausführung des Werkes entwertet werden kann. Der Umfang der Arbeiten wird um die Menge der beschädigten Textilien gemindert. Der Kunde kann eine Minderung des Arbeitsumfangs vermeiden, indem er dem Unternehmen Danielson eine den Arbeitsumfang übersteigende Menge an Textilien zur Verfügung stellt. Die Bereitstellung einer größeren Menge an Textilien hat der Kunde mit dem Unternehmen Danielson zu vereinbaren.
9.3 Beträgt die Menge des entwerteten Textils nicht mehr als 2 % (in Worten: zwei Prozent) der Gesamtzahl der vom Kunden zur Ausführung der Arbeiten übergebenen Textilien, so hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung des Preises für das entwertete Textil.
9.4 Übersteigt die Menge des entwerteten Textils 2 % (zwei Prozent) der Gesamtzahl der vom Kunden zur Ausführung der Arbeiten übergebenen Textilien, so erstattet Danielson dem Kunden den Kaufpreis für den Teil des entwerteten Textils, der 2 % (zwei Prozent) der Gesamtzahl der vom Kunden zur Ausführung der Arbeiten übergebenen Textilien übersteigt, höchstens jedoch den orts- und zeitüblichen Preis.
10. Vertraulichkeitsverpflichtung
10.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle Tatsachen kommerzieller, produktionstechnischer oder technischer Art, die das Unternehmen Danielson betreffen und die einen tatsächlichen oder zumindest potenziellen materiellen oder immateriellen Wert haben und in den betreffenden Geschäftskreisen nicht allgemein zugänglich sind („vertrauliche Informationen“), geheim zu halten.
10.2 Der Kunde darf vertrauliche Informationen nicht zu seinem eigenen Vorteil oder zum Vorteil eines Dritten missbrauchen.
10.3 Die Geheimhaltungspflicht des Kunden gilt auch für alle Daten, die dem Kunden im Zusammenhang mit dem Online-Shop und dem Benutzerkonto zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde darf sein Passwort, seinen Benutzernamen, die Struktur des Online-Shops oder den Quellcode sowie alle Informationen im Zusammenhang mit dem Online-Shop, insbesondere die für den Zugang zu seinem Benutzerkonto erforderlichen Daten, nicht an Dritte weitergeben oder sonst zugänglich machen. Der Kunde stellt sicher, dass die Vertraulichkeitsverpflichtung auch von seinen Mitarbeitern, die über Benutzername, Passwort und Zugang zum Benutzerkonto verfügen, eingehalten wird.
11. Mängel- und Schadenhaftung
11.1 Danielson ist für die Mängel verantwortlich, die:
a) die Ware zu dem Zeitpunkt hat, zu dem die Gefahr eines Schadens an der Ware auf den Kunden übergeht, oder
b) während der Garantiezeit ('Garantie') auftreten, sofern eine Garantie von dem Unternehmen Danielson gewehrleistet wird.
11.2 Das Mängelhaftungsrecht gilt u.a. nicht für Schäden, die durch übermäßige oder unsachgemäße Benutzung (z.B. mechanische Abnutzung durch unsachgemäße Handhabung), Vernachlässigung der Pflege der Ware (z.B. Zerstörung des Drucks durch Bügeln) oder Schäden durch höhere Gewalt entstanden sind. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Ware bei 40° C links herum und ohne chemische Zusätze im Waschmittel gewaschen werden muss. Der Kunde nimmt auch zur Kenntnis, dass die Ware auf der Rückseite gebügelt werden muss.
11.3 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Waren Eigenschaften aufweisen können, die auf Materialeigenschaften zurückzuführen sind, wie z. B. Schrumpfung oder Abweichungen der Größe der Textilien von den Größentabellen (Toleranz +- 5 %) und der verwendeten Drucktechnologie innerhalb von +/- 5 % in der X- und Y-Achse. Etwaige Abweichungen innerhalb der im ersten Satz genannten Spanne stellen keine Verletzung der Verpflichtung seitens Danielson dar.
11.4 Das Unternehmen Danielson ist nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Textilien auf ihre Eignung für das Bedrucken, Besticken, Sublimieren oder Aufbringen von Drucken auf die Textilien des Kunden zu prüfen und den Kunden im Falle der Feststellung von ungeeigneten Textilien zu informieren. Macht das Unternehmen Danielson den Kunden jedoch auf die Ungeeignetheit des Textils aufmerksam und steht diese Ungeeignetheit der ordnungsgemäßen Ausführung der Arbeiten entgegen, so ist Danielson berechtigt, die Ausführung der Arbeiten im erforderlichen Umfang so lange auszusetzen, bis der Kunde geeignete Textilien zur Verfügung stellt oder eine schriftliche Mitteilung des Kunden erhält, dass er auf der Ausführung der Arbeiten mit den zur Verfügung gestellten Textilien besteht. Die Lieferfrist verlängert sich um den Zeitraum, in dem die Arbeiten unterbrochen werden mussten. Danielson hat außerdem Anspruch auf Erstattung der Kosten, die mit der Unterbrechung der Arbeiten oder der Verwendung ungeeigneter Sachen verbunden sind, bis deren Ungeeignetheit festgestellt ist.
11.5 Der Kunde ist verpflichtet, die erhaltene Ware innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt der Ware mit professioneller Sorgfalt zu prüfen und dem Unternehmen Danielson eventuelle Mängel mitzuteilen.
11.6 Wird die Ware mit Mängeln geliefert, hat der Kunde abweichend von § 2106 bis § 2111 des Bürgerlichen Gesetzbuches das Recht auf Beseitigung des Mangels. Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach Wahl von dem Unternehmen Danielson durch Lieferung der fehlenden Ware, Lieferung von Ersatzware oder Nachbesserung. Ist eine Mängelbeseitigung nicht möglich, weil die für die Arbeiten erforderlichen Textilien nicht zur Verfügung stehen oder die Nachbesserung nicht möglich ist, hat der Kunde Anspruch auf Preisminderung.
11.7 Der Kunde kann von dem Unternehmen Danielson keine Nachbesserung der Ware, d.h. keine Mängelhaftung, verlangen, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach der Geltendmachung der Mängelhaftung durch den Kunden die mangelhafte Ware vorlegt, die in ihrer Gesamtheit als mangelhaft bezeichnet wird.
11.8 Das Unternehmen Danielson äußert sich innerhalb von 30 Kalendertagen ab dem Datum der Lieferung der mangelhaften Ware an die Niederlassung von Danielson, entweder in Plzeňská 2155, 438 01 Žatec oder Nad Porubkou 2343, 708 00 Ostrava-Poruba, Tschechien zur Berechtigung der Reklamation.
11.9 Wird dem Kunden wegen eines Mangels eine bestimmte Anzahl von Artikeln mit einem Preisnachlass zur Verfügung gestellt, gilt die Mängelhaftung seitens Danielson nicht für diese Artikel. Damit der Kunde die Haftung für Mängel an anderen Artikeln geltend machen kann, muss er alle rabattierten Artikel gleichzeitig mit den Waren, für die der Mangel geltend gemacht wird, vorlegen, damit kein Zweifel daran besteht, dass die rabattierten Waren nicht beanstandet werden.
11.10 Für den Fall, dass dem Kunden im Zusammenhang mit der Haftung von dem Unternehmen Danielson aus dem Vertrag ein Schaden entsteht, es sei denn, dass dieser Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Danielson verursacht wurde, vereinbaren die Parteien, vorbehaltlich der Bestimmungen des Vertrages, den Ersatz dieses Schadens für den Kunden auf den gesamten Schadensersatz, einschließlich des entgangenen Gewinns, auf die Höhe der vom Kunden im Rahmen des Vertrages tatsächlich an Danielson gezahlten Vergütung (Preis) zu begrenzen. Die Parteien erkennen an, dass der gesamte vorhersehbare Schaden, einschließlich des entgangenen Gewinns, den der Kunde im Zusammenhang mit dem Vertrag erleiden kann, unter Berücksichtigung aller Umstände des Vertragsabschlusses nicht höher sein darf als der Betrag der Vergütung (des Preises), den der Kunde aufgrund des Vertrags tatsächlich an das Unternehmen Danielson gezahlt hat.
12. Schutz personenbezogener Daten
12.1 Danielson erfüllt seine Informationspflicht gegenüber dem Kunden, der eine natürliche Person im Sinne von Artikel 13 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) ist, durch ein besonderes Dokument, das als Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten bezeichnet wird.
12.2 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Danielson Informationen und kommerzielle Mitteilungen in Bezug auf die Dienstleistungen oder das Geschäft von Danielson an die elektronische Adresse des Kunden sendet. Danielson kommt der Informationspflicht in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten zu diesen Zwecken durch ein gesondertes Dokument nach.
12.3 Das Unternehmen Danielson erfüllt seine gesetzlichen Verpflichtungen hinsichtlich der möglichen Speicherung von Cookies auf dem Gerät des Kunden durch ein separates Dokument.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Der Kunde ist verpflichtet, das Unternehmen Danielson unverzüglich über jedes Hindernis zu informieren, das ihn an der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen hindert.
13.2 Das Vertragsverhältnis zwischen dem Unternehmen Danielson und dem Kunden unterliegt dem tschechischen Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch, mit Ausnahme der Anwendung der Handelsbräuche im Sinne von § 558 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und unter Ausschluss der Bestimmungen der §§ 557, 1748, 1799, 1800 und 2119 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
13.3 Alle Streitigkeiten aus den Vertragsverhältnissen zwischen dem Unternehmen Danielson und dem Kunden werden vor den in der Tschechischen Republik zuständigen Gerichten endgültig entschieden, wobei die örtliche Zuständigkeit durch das Gericht am Sitz von dem Unternehmen Danielson bestimmt wird, insbesondere wird vereinbart, dass im Falle der Zuständigkeit des Bezirksgerichts in erster Instanz das Bezirksgericht für Prag 5 und im Falle der Zuständigkeit des Landgerichts in erster Instanz das Stadtgericht in Prag zuständig ist.
13.4 Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Unternehmen Danielson und dem Kunden wird die Anwendung aller Bestimmungen des Wiener UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf ausdrücklich ausgeschlossen, mit Ausnahme derer, die nicht ausgeschlossen werden können.
13.5 Die vorliegenden Bedingungen sind ab dem in der Überschrift der Bedingungen angegebenen Datum gültig und wirksam. Die Bedingungen werden auf der Website veröffentlicht. Diese Bedingungen können nur von dem Unternehmen Danielson zu jeder Zeit geändert oder ergänzt werden. Änderungen der Bedingungen haben keine Auswirkungen auf bestehende Verträge. Das Unternehmen Danielson wird jede Änderung der Bedingungen durch eine Mitteilung auf der Website bekannt geben.
13.6 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, unterliegt das Vertragsverhältnis zwischen dem Unternehmen Danielson und dem Kunden nicht den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden.